Hallo ihr Lieben,
nachdem ich das Forum am Freitag gefunden, mich gestern angemeldet habe und bis heute mit mir gerungen habe, ob ich über meine EGV wirklich mal drüber schauen lassen will, habe ich mich entschieden, nicht kampflos dem Jobcenter das Feld zu überlassen.
Kurz zur Vorgeschichte:
Es existiert bereits eine noch gültige EGV vom Februar 2017, die ich noch gutgläubig unterschrieben habe. Am 06.04.17 sollte ich erneut eine EGV unterschreiben, doch habe ich zum ersten Mal mir Bedenkzeit erbeten. Nachdem mir zwei Sachen aufgefallen sind, die ich so nicht mehr vertretbar empfand (das Gültigkeitsdatum mit ‚bis auf weiteres‘ und der viele Papierkram unter Punkt 5, weil ich es unverhältnismäßig fand, sowohl das Anschreiben, als auch eine Antwort zu erwarten, zumal ich ja nicht immer eine Antwort bekomme), habe ich ihr diese Punkte am vergangenen Freitag vorgetragen. Sie hörte mir zwar auch zu, aber interessiert hat sie das eher nicht. Der erste Punkt erscheint zu Anfang in der neuen EGV, die sie mir am Freitag ausgestellt hat, zwar als „Sieg“, doch ist das Ablaufdatum nur der Maßnahme geschuldet, die sie mir aufgetragen hat, weil ich nicht jeden Tag die Möglichkeit habe ins Internet zu gehen oder zu telefonieren (habe ich beides tatsächlich nicht, nur bei meinen Eltern) da diese nur bis 22.11.17 eingekauft wurde. Der zweite Punkt wurde mit den Worten abgeschmettert, der Steuerzahler könne das alles so von mir verlangen.
Anschließend ging sie mit mir die einzelnen Punkte der EGV zwar durch, aber ich war aufgrund ihres plötzlichen Kasernen-Tonfalls so eingeschüchtert, dass ich gar nicht mehr großartig gewagt habe zu widersprechen oder irgendetwas einzuwerfen.
Wohlwollend und nicht so, als wäre eine genaue Prüfung mein Recht, händigte sie mir die EGV dann aus und gab mir bis 05. Mai 17 Zeit, sie unterschrieben wieder einzureichen. Ich würde nun gerne wieder Gegenvorschläge machen um meinen Willen zu zeigen, dass ich nicht grundsätzlich ablehnend einer EGV gegenüber stehe, aber ich möchte es dieses Mal schriftlich machen und mehr anbringen, als „nur“ oben genanntes, was sowieso abgeschmettert wurde, da mir die gesamte EGV recht… nun ja, schwammig (mir fehlt ein passenderes Wort) erscheint. Allem voran unter Punkt 6 „Aktive Mitwirkung durch Einreichen aller erforderlichen Unterlagen“, ich war nämlich immer in dem Glauben (Irrglauben?), dass ich Dritten meine Unterlagen zwar zur Ansicht mitbringen kann, aber sie nicht einreichen muss.
Lange Rede, kurzer Sinn. Ich bin für jede Hilfe unheimlich dankbar und bedanke mich auch schon mal für die Zeit und die Bemühungen, die ihr in mein Anliegen investiert habt (auch wenn es nur gelesen wird, es hat unheimlich gut getan, das mal von der Seele zu schreiben). Ich hoffe, ich habe alle Namen beim Entfernen erwischt.
Liebe Grüße
Suni
nachdem ich das Forum am Freitag gefunden, mich gestern angemeldet habe und bis heute mit mir gerungen habe, ob ich über meine EGV wirklich mal drüber schauen lassen will, habe ich mich entschieden, nicht kampflos dem Jobcenter das Feld zu überlassen.
Kurz zur Vorgeschichte:
Es existiert bereits eine noch gültige EGV vom Februar 2017, die ich noch gutgläubig unterschrieben habe. Am 06.04.17 sollte ich erneut eine EGV unterschreiben, doch habe ich zum ersten Mal mir Bedenkzeit erbeten. Nachdem mir zwei Sachen aufgefallen sind, die ich so nicht mehr vertretbar empfand (das Gültigkeitsdatum mit ‚bis auf weiteres‘ und der viele Papierkram unter Punkt 5, weil ich es unverhältnismäßig fand, sowohl das Anschreiben, als auch eine Antwort zu erwarten, zumal ich ja nicht immer eine Antwort bekomme), habe ich ihr diese Punkte am vergangenen Freitag vorgetragen. Sie hörte mir zwar auch zu, aber interessiert hat sie das eher nicht. Der erste Punkt erscheint zu Anfang in der neuen EGV, die sie mir am Freitag ausgestellt hat, zwar als „Sieg“, doch ist das Ablaufdatum nur der Maßnahme geschuldet, die sie mir aufgetragen hat, weil ich nicht jeden Tag die Möglichkeit habe ins Internet zu gehen oder zu telefonieren (habe ich beides tatsächlich nicht, nur bei meinen Eltern) da diese nur bis 22.11.17 eingekauft wurde. Der zweite Punkt wurde mit den Worten abgeschmettert, der Steuerzahler könne das alles so von mir verlangen.
Anschließend ging sie mit mir die einzelnen Punkte der EGV zwar durch, aber ich war aufgrund ihres plötzlichen Kasernen-Tonfalls so eingeschüchtert, dass ich gar nicht mehr großartig gewagt habe zu widersprechen oder irgendetwas einzuwerfen.
Wohlwollend und nicht so, als wäre eine genaue Prüfung mein Recht, händigte sie mir die EGV dann aus und gab mir bis 05. Mai 17 Zeit, sie unterschrieben wieder einzureichen. Ich würde nun gerne wieder Gegenvorschläge machen um meinen Willen zu zeigen, dass ich nicht grundsätzlich ablehnend einer EGV gegenüber stehe, aber ich möchte es dieses Mal schriftlich machen und mehr anbringen, als „nur“ oben genanntes, was sowieso abgeschmettert wurde, da mir die gesamte EGV recht… nun ja, schwammig (mir fehlt ein passenderes Wort) erscheint. Allem voran unter Punkt 6 „Aktive Mitwirkung durch Einreichen aller erforderlichen Unterlagen“, ich war nämlich immer in dem Glauben (Irrglauben?), dass ich Dritten meine Unterlagen zwar zur Ansicht mitbringen kann, aber sie nicht einreichen muss.
Lange Rede, kurzer Sinn. Ich bin für jede Hilfe unheimlich dankbar und bedanke mich auch schon mal für die Zeit und die Bemühungen, die ihr in mein Anliegen investiert habt (auch wenn es nur gelesen wird, es hat unheimlich gut getan, das mal von der Seele zu schreiben). Ich hoffe, ich habe alle Namen beim Entfernen erwischt.
Liebe Grüße
Suni