15 Ta 2066/12 LAG BRB vom 27.11.2012 - Absenden einer E-Mail genügt nicht als Nachweis des Zugangs beim Empfänger
Für die Darlegung des Zugangs einer E-Mail reicht es nicht aus, dass die Mail abgesandt worden ist.
Eine E-Mail ist zugegangen, wenn sie in der Mailbox des Empfängers oder Providers abrufbar gespeichert wurde. Den Nachweis des Zugangs einer E-Mail muss der Absender führen. Die Absendung der E-Mail genügt jedenfalls nicht zum Nachweis des Zugangs.
Eine E-Mail ist zugegangen, wenn sie in der Mailbox des Empfängers oder Providers abrufbar gespeichert wurde. Den Nachweis des Zugangs einer E-Mail muss der Absender führen. Die Absendung der E-Mail genügt jedenfalls nicht zum Nachweis des Zugangs.