Muss Wiederspruch einlegen gegen Rückzahlung der Mietkaution.
Papier formulieren wie? :-?
Papier formulieren wie? :-?
"Amethrin" schrieb:
Hi!
Ich bin Alleinerziehend 1 Kind.
hatte zur Untermiete in einer "guten" Gegend gewohnt, damit Kind nicht im problembezirk aufwächst. Wohnung sollte verkauft werden, ich nicht alles richtig eingeschätzt, was abging zwischen Vermieter und Hauptmieter. War plötzlich von Obdachlosigkeit bedroht.
Weil ich so nett ausseheschnell Wohnung gefunden, Kind musste auch nicht Schule wechseln. Aber Kaution war hoch. Darlehen vom JC für Mietkaution unterschrieben und dass es mi 50 € pro Monat getilgt wird. Das ist jetzt paar Monate her.
Ich hab halt einfach so unterschrieben, war ja in einer Notsituation. Aber es hat ein Gerichtsurteil gegeben, Wohnung braucht man ja, deswegen kann man nicht weniger haben als Existenzminimum, nur weil man sich u Kind n Dach überm Kopf besorgt hat.
Und nun kommen se ja auch noch mit ihren tollen Sanktionsdrohungen. man ej, ich bin schon quasi sanktioniert, wieviel denn noch??
Gruß
Amethrin
"Ghansafan" schrieb:
Hallo @schein bar,
irgendwie haut das hier mit der Reihenfolge nicht hin, hab @Quantux schon angepinnt.
Den Widerspruch würde ich etwas anders formulieren.
"Ted" schrieb:
Du musst dein Darlehen für eine Mietkaution nicht von deiner Regelleistung abstottern. Selbst dann nicht, wenn du eine entsprechende Erklärung unterschrieben haben solltest. Diese Erklärung wäre unwirksam. Siehe BSG-Urteil AZ: B 4 AS 26/10 R vom 22.03.2012
Klick.. <!-- m --><a class="postlink" href="http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=12551">http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... n&nr=12551</a><!-- m -->
"Ghansafan" schrieb:
"Amethrin" schrieb:
also ich bin am Scannen, aber das beschriebene Verfahren zum Hochladen ist nun sehr kompliziert. Das kapier ich nicht :ymblushing:
"Amethrin" schrieb:
ähm,sind 37,40 aber das ändert ja nichts, oder?
fänd ich auch nett, das bisher gezahlte zurückzubekommen.
"Ghansafan" schrieb:
Ja, wäre gut, wenn man Dokumente hier direkt hochladen kann.
"Ted" schrieb:
Da hier Gefahr im Verzuge ist, bin ich der Meinung, dass man neben dem Überprüfungsantrag auch einen Antrag einstweilige Richterliche Anordnung nach §86b SGG zur Aussetzung der Leistungskürzung durch Abzug der Darlehensraten stellen sollte.
"Ghansafan" schrieb:
Hallo,
mhh, ich denke nicht, dass eine EA Erfolg, dafür ist der Betrag(10%) zu gering ist, leider.
Man wird den leider längeren Weg einschlagen müssen.
Ist meine Meinung.
Es gibt hier keine Rechtsberatung sondern wir tauschen nur Erfahrungen aus.